Dreiviertelmond

HIGHLIGHT 2012

DREIVIERTELMOND

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter des Stadtwerke Sommerkinos für den Veranstaltungsbesuch und den Erwerb von Eintrittskarten

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter des Stadtwerke Sommerkinos im Landschaftspark Duisburg-Nord in der ehemaligen Gießhalle des Hochofens 1 sind gemeinschaftlich die filmforum GmbH, Dellplatz 16, 47051 Duisburg und die Duisburg Marketing GmbH, Landfermannstr. 6, 47051 Duisburg, jeweils vertreten durch die Geschäftsführung.

Für sämtliche Verträge und den Besuch des Stadtwerke Sommerkinos gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten ist auf verschiedenen Wegen möglich:
Im Vorverkauf sind Eintrittskarten
- als Gutscheine über das Internet
- bei ausgewiesenen Vorverkaufsstellen oder
- an der Abendkasse zu den Öffnungszeiten
zu erwerben.

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Inhaber einer Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftbedingungen. Jeder Missbrauch mit Eintrittskarten oder Ausweisen hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung der Eintrittskarte sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.

§ 2.1 Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Bestellung im Internet

Für das Angebot und die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet (www.stadtwerke-sommerkino.de) zeichnet die filmforum GmbH, Dellplatz 16, 47051 Duisburg verantwortlich. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird seitens des Veranstalters keine Gewähr übernommen.

Soweit die filmforum GmbH im Namen des Veranstalters Dienstleistungen anbietet, insbesondere den Vorverkauf von Eintrittskarten für das Stadtwerke Sommerkino, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor (siehe § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Online-Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die filmforum GmbH namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzw. den Erwerb von Eintrittskarten geht vom Kunden aus. Dazu ist im letzten Schritt der Online-Bestellung das Feld "Zahlung" zu markieren bzw. anzuklicken. Damit beauftragt der Kunde die filmforum GmbH mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Online-Kartenkaufes.

Sofern die Kartenbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller eine schriftliche Zuteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Gutschein (Bar-Code) für die bestellte(n) Eintrittskarte(n), der zusammen mit einem gültigen Personalausweis an der Abendkasse vorzulegen und gegen Originaleintrittskarten einzutauschen ist. Erst mit dieser Zuteilung und der Übersendung des Gutscheins (Bar-Code) an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

Die zugesandte E-Mail inklusive des Gutscheins (Bar-Code) für die Eintrittskarten sind vom Kunden auf einem handelsüblichen Drucker auszudrucken. Der Ausdruck dieser E-Mail ist sorgfältig aufzubewahren und vor Diebstahl oder dem unbefugten Anfertigen von Kopien etc. zu schützen, gleiches gilt auch für die E-Mail selbst. Die Vorlage des Ausdrucks und des gültigen Personalausweises an der Abendkasse berechtigt zum Eintausch des Gutscheins gegen die Eintrittskarte(n) für die Kinovorstellung(en).

Bei der Einlösung des Gutscheins gilt das Prinzip, dass mit der ersten Vorlage an der Abendkasse die dieser Bestellung entsprechende(n) Karte(n) ausgehändigt werden. Damit ist der Vertrag erfüllt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Eintrittskarten gegen einen zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegten identischen Gutschein ist in Folge dessen ausgeschlossen.

Gutscheine sind an allen Veranstaltungstagen an der Abendkasse einlösbar. Bei der Abholung sind die ausgehändigten Eintrittskarten unmittelbar auf Übereinstimmung mit dem Bestellauftrag zu prüfen.

Bei der Internet-Bestellung wird eine vom Eintrittspreis abhängige Bearbeitungsgebühr erhoben, die jedoch 10% des Eintrittspreises nicht übersteigt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

Der Vorverkauf im Internet endet unmittelbar vor Vorstellungsbeginn.

§ 2.2 Erwerb von Eintrittskarten bei ausgewiesenen Kartenvorverkaufsstellen

Der Vorverkauf erfolgt in der Duisburger Innenstadt in der e2 EnergieWelt der Stadtwerke Duisburg, Forum Duisburg, Königstr. 48, 47051 Duisburg, Öffnungszeiten: Mo – Sa 09:30 - 20:00 Uhr. Des Weiteren werden Karten angeboten im Besucherzentrum im Hauptschalthaus des Landschaftsparks Duisburg-Nord, Emscherstr. 71, 47137 Duisburg, Öffnungszeiten Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr, Sa und So 11:00 – 18:00 Uhr. Eintrittskarten sind vom 24.6.- 06.7.2011 ebenfalls an der Kinokasse des filmforums Duisburg, Dellplatz 16, 47051 von 17:15 - 21:30 Uhr erhältlich. Für Karten im Vorverkauf wird eine Vorverkaufsgebühr von 10% erhoben.

§ 2.3 Erwerb von Eintrittskarten an der Abendkasse

An der Abendkasse können Eintrittskarten zum aktuellen Film und im Vorverkauf zu den folgenden Spieltagen erworben werden. Für Karten im Vorverkauf wird eine Vorverkaufsgebühr von 10% erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

§ 3. Rücknahme von Eintrittskarten

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich.

§ 4. Haftung

Die Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

§ 5. Einlass in die Kinoveranstaltung und Verfall der Eintrittskarte

Der Einlass in die Kinoveranstaltung bzw. zur Filmvorführung endet mit dem Beginn des Hauptfilms. Der Start des Hauptfilms variiert zeitlich mit dem Einbruch der Dunkelheit, ist jedoch frühestens um 21.15 Uhr. Auch gültige Eintrittskarten berechtigen nach Filmbeginn nicht mehr zum Besuch der Kinoveranstaltung.

Inhaber gültiger Eintrittskarten oder Inhaber von im Vorverkauf erworbenen und noch nicht eingelösten Gutscheinen für Eintrittskarten, die nicht mehr zur Kinoveranstaltung eingelassen werden, können an der Abendkasse noch 30 Minuten nach Schließung des Einlasses ihre Eintrittskarte oder den Gutschein gegen Erstattung des Eintrittspreises eintauschen. Nicht erstattet werden Vorverkaufsgebühren oder sonstige dem Erwerber entstandene Kosten jeglicher Art. Nach dieser Frist verfällt das Rücktauschrecht endgültig.

§ 6. Ausfall der Veranstaltung

Die Organisatoren sind bemüht, die Vorstellungen auch bei zweifelhafter Witterung bzw. bei Regen durchzuführen, wobei es witterungsbedingt zu Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen kann. Eine Absage erfolgt grundsätzlich erst vor Beginn am Veranstaltungsort selber und wird ausschließlich von der Organisationsleitung ausgesprochen. Muss eine Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Besucher (Gewitter, Hagel oder Sturm ab 7 Beaufort) oder technischer Ausfälle vor Beginn der Aufführung abgesagt oder bevor eine Aufführungsdauer von 30 Minuten erreicht wurde, abgebrochen werden, kann die Eintrittskarte für eine vom Veranstalter neu anzusetzende Ersatzvorstellung eingetauscht werden bzw. innerhalb von 7 Tagen persönlich zurückgegeben oder zurückgesandt werden, bei Rückerstattung des Eintrittspreises. Eine spätere Rückgabe der Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

§ 7. Sitzplätze

Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jeder Zuschauer das Recht auf einen Sitzplatz. Der Sitzplatz ist über seine Reihen- und Sitzplatznummer auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Es besteht ausschließlich Anspruch auf diesen Sitzplatz. Ist auf der Eintrittskarte anstelle von Reihen- und Sitzplatznummer "Freie Platzwahl" vermerkt, ist der Sitzplatz frei zu wählen; ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht in diesem Fall nicht. Im vorderen Tribünenbereich sind Nichtraucherplätze ausgewiesen, an denen das Rauchen strikt untersagt ist. Im hinteren, nicht entsprechend markierten Sitzplatzbereich ist das Rauchen gestattet.

§ 8. Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht der Veranstalter unterworfen. Er hat insbesondere jede Störung der Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Anwesende Rücksicht zu nehmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Es ist untersagt, Glas- oder ähnliche Behälter mit in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher mit derartigen Behältern, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen. Besucher, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereichs zu deponieren, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes nicht eingelassen und vom Platz verwiesen werden.

Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der Veranstaltungsreihe bestehen.

Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.

Mitgebrachte Tiere haben keinen Zutritt zum Sommerkino.

Das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet und geschieht auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.

§ 9. Ton- und Bildaufnahmen

Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist prinzipiell untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht zulässig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Der Veranstaltungsbesucher willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen zu lassen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu Eigenwerbezwecken zu benutzen. Eine darüber hinausgehende Vermarktung findet nicht statt. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Duisburg im Juni 2011