Häufige Fragen

INFORMATIONEN ZUM JUGENDSCHUTZ
Der Kinobesuch ist im Jugendschutzgesetz geregelt.
Generell gilt:

Filmveranstaltungen dürfen von Kindern und Jugendlichen nur bei Freigabe des Films bzw. des Vorprogramms für ihr Alter durch die oberste Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) besucht werden.
Aber es gibt eine Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahren ist die Anwesenheit für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. Eltern) gestattet.

Zudem muss die zeitliche Begrenzung beachtet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht ins Kino begleiten. Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino spätestens um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr.
Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie an der Kasse bzw. im Eingangsbereich zu unseren Kinos.
Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

BITTE BEACHTEN SIE:
Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (z.B. durch Pass oder Personalausweis), darf daher keinen Eintritt erhalten.

GESETZESTEXT:
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit “Infoprogramm” oder “Lehrprogramm” gekennzeichnet sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind (FSK beachten!). Bitte informieren Sie sich im unten aufgeführten Link zu den gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes, wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen eine Filmvorführung besuchen möchten: https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/vorschriften-kino

Seit dem 01. April 2003 eröffnet die PG-Regelung (Parental Guidance) Eltern die Möglichkeit, mit ihren mindestens 6-jährigen Kindern im Kino Filme sehen zu dürfen, die mit „FSK ab 12“ gekennzeichnet sind. Die Beurteilung, inwiefern 6 – 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern übertragen.

Filme mit den FSK-Kennzeichen „ab 6 Jahren“, „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ dürfen auch weiterhin nicht von jüngeren Kindern und Jugendlichen besucht werden. (Quelle: www.fsk.de)

Bitte beachten Sie, die FSK-Freigabe ist keine pädagogische Empfehlung sondern lediglich eine gesetzliche Erlaubnis – informieren Sie sich bitte über den Film, den Sie mit Ihren Kindern sehen möchten z.B. unter http://www.kinofenster.de/ oder https://www.spio-fsk.de.

Vom 5.7. – 18.8.2024

Der Ticketvorverkauf beginnt am Mittwoch, 19.6.2024. um 11 Uhr.

Die Tickets kosten 14 Euro.

Stadtwerke-Kundenkarten-Tag (donnerstags) 14 Euro / für Inhaber der Kundenkarte 12 Euro

(Stadtwerke Kundenkarte) WICHTIG: Legen Sie Ihre Stadtwerke-Kundenkarte beim Einlass zusammen mit dem ermäßigten Ticket vor. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen – grundsätzlich 2 plus eingetragene Kinder – die auf Ihrer Kundenkarte vermerkt sind. Weitere Infos unter:

https://www.stadtwerke-kundenkarte.de/angebote/details/i/5043-stadtwerke-sommerkino/5816/

 

Tickets werden ausschließlich online verkauft unter www.stadtwerke-sommerkino.de

Die Tickets werden pro Film bezahlt (kein Warenkorb für mehrere Filmtitel!). Wir empfehlen den GASTKAUF („Als Gast anmelden“). Wenn Sie nach dem Ticketkauf oben rechts auf PROGRAMM klicken, gelangen Sie in die Programmübersicht des Ticketsystems und können sich einen anderen Filmtitel aussuchen und einen weiteren Kauf tätigen. Die Bestell-E-Mail mit den Online-Tickets geht Ihnen direkt nach dem Kauf an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu.
Es können max. 20 Tickets bei einer Buchung gekauft werden. Wenn Sie mit mehr als 20 Personen eine Veranstaltung besuchen möchten, können Sie natürlich weitere Bestellungen tätigen.

HINWEIS: Onlinetickets müssen vor Ort digital oder auf einem Papierausdruck vorgelegt werden. Eine Abholung der online gekauften Tickets an der Kinokasse findet nicht mehr statt!

 

Gewinner von Verlosungen oder Personen auf der Gästelisten (z.B. Pressekarten) können am Ticketcontainer im Stadtwerke Sommerkino am Tag der Veranstaltung von 20:00 bis 20:30 Uhr ihre Tickets abholen. Bitte bei der Abholung den Personalausweis vorlegen.
Der Ticketcontainer ist grundsätzlich ab 20 Uhr bis zum jeweiligen Filmbeginn geöffnet.

Es gibt keine Abendkasse vor Ort – der Ticketverkauf findet ausschließlich online statt!

Tickets können per PayPal,  Kreditkarte (VISA, MASTER), Apple Pay, Google Pay oder per SOFORT Überweisung getätigt werden. Die Zahlung erfolgt direkt beim Ticketkauf. 

Ja, das E-Ticket umfasst alle gebuchten Plätze in einem QR-Code.
Im besten Fall treffen Sie sich mit der Gruppe und gehen gemeinsam ins Kino. Wenn das nicht möglich sein sollte, ist auch eine Teilentwertung beim Einlass möglich. Dann bitte bevor das Ticket eingescannt wird, Bescheidsagen, dass zunächst nur ein Teil der Plätze entwertet werden soll, weil ein Teil der Gruppe später kommt. In diesem Fall müssen alle „Untergruppen“ das E-Ticket vorliegen haben, um es beim Einlass vorzuzeigen!

Hier ein  Beispiel des QR-Codes von einem E-Ticket: 

Die E-Mail mit den Tickets wird automatisch nach abgeschlossenem Kauf an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte schauen Sie zunächst in Ihrem E-Mail-Account in den SPAM-Ordner.
Wenn auch dort die E-Mail mit den gekauften Tickets nicht ist, können Sie sich an den Ticketanbieter MARS EDV wenden unter: support@kinotickets.online oder telefonisch unter 0421 40 89 29 19 (10 – 21 Uhr).

Tipp: Im letzten Bild des Bestellvorgangs können Sie sich die Tickets auch direkt ausdrucken oder als PDF abspeichern. Bitte eventuell beim Ausdruck/Generierung der PDF den Druckbereich anpassen (z.B. Querformat wählen), so dass der QR-Code gut abgebildet ist.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist nicht möglich (§3 AGBs). Sie können Ihre Tickets gerne selbst weiterverkaufen oder weitergeben – wenn Sie mögen, können Sie das auch auf z.B. der Facebook-Seite (https://www.facebook.com/Sommerkino.Duisburg) des Sommerkinos posten. Zu jedem Film gibt es eine eigene Veranstaltung (https://www.facebook.com/Sommerkino.Duisburg/events) und dort kann man im Bereich „Diskussion“ Nachrichten hinterlassen. Dafür die gewünschte Veranstaltung auswählen und unter dem Filmtitel auf  den Button „Mehr“ klicken und „Diskussion“ auswählen.

Die ROCKY HORROR PICTURE SHOW ist immer eine ganz besondere Filmvorstellung im Stadtwerke Sommerkino! Wir bitten Euch sich an folgende Regeln zu halten:

Was ist als Fan erlaubt und darf mit in den Kinosaal genommen werden?

  • Konfetti (bevorzugt weißes) für die Hochzeit
  • Kleine Wasserspritzpistolen für den Regen
  • Zeitung als Schutz vor dem Regen
  • Knicklicht für den Weg zum Schloss
  • Ratsche und Gummihandschuhe für das Labor

Was ist während der Vorstellung verboten?

  • Werfen von ganzen Rollen Toilettenpapier
  • offenes Feuer durch Feuerzeuge, Wunderkerzen oder ähnliches
  • Werfen von Lebensmitteln (Reis, Toast usw.)

Wir wünschen viel Spaß im Kino!

Während des Stadtwerke Sommerkinos sind ab 18 Uhr die Gastronomiestände im Biergarten geöffnet.
Bezahlmöglichkeit im Biergarten: Barzahlung

Vor der Filmvorführung gibt es Livemusik auf der Stadtwerke-Bühne. Zwischen 20:00 und 21:30 Uhr ertönt handgemachte Musik von Interpreten aus der Umgebung. Der Eintritt ist frei – in den kreisenden Hut darf jedoch gerne etwas gegeben werden.

Sonderöffnungszeiten während des Sommermarktes im Landschaftspark:

  • Freitag, 19.07.2024 ab 12 Uhr
  • Samstag, 20.07.2024 ab 12 Uhr
  • Sonntag, 21.07.2024 ab 12 Uhr

Das gastronomische Angebot finden Sie HIER

  1. I am Love: Eis, herzhafte Galettes und süße Crêpes. Auch vegane und vegetarische Alternativen.
  2. Vital Food: Vegane Falafel in diversen Variationen, vegane Linsensprossen Bolognese mit Reis, frische Pommes und Chili con Carne
  3. Solo Pizza: authentisch-italienische Pizza nach original neapolitanischer Art. Gebacken im 460 Grad heißen Steinofen. Auch vegetarische Alternativen
  4. Curry Bar: Pommes, Currywurst und Burger-Varianten
  5. De Satebakkers: Balinesische Streetfood, mit Satespießen und veganen Alternativen
  6. WaffleMoments: Bubblewaffeln mit verschiedenen Füllungen
  7. Getränke: König Pilsener, Sinalco Softdrinks und Rheinfels Quelle Mineralwasser, Weine, Prosecco, Cocktails, Longdrinks und Kaffeespezialitäten

Im Landschaftspark gibt es keinen Geldautomaten. Die nächsten Geldautomaten von verschiedenen Geldinstituten finden Sie am Hamborner Altmarkt (ca. 1 km vom Landschaftspark entfernt).

Die Vorstellungen starten mit Beginn der Dämmerung zwischen 20:30 und 22:00 Uhr. Die Dämmerung tritt im Verlauf der knapp 6 Wochen des Sommerkino immer früher ein – Anfang Juli ist die Dunkelheit also erst gegen 22:00 Uhr ausreichend, um mit der Projektion zu beginnen und zum Ende des Sommerkinos ist dies bereits gegen 20:30 Uhr gegeben.

Vor jedem Film gibt es einen Werbeblock von ca. 20 Minuten.

Der angezeigte Stand des Vorverkaufs im Internet ist immer der aktuelle VVK-Stand. Es gibt kein Abendkassenkontingent.

Grundsätzlich finden die Kinovorstellungen bei jedem Wetter statt. Dank des mobilen Daches ist größtenteils gegen Regen ein Schutz vorhanden.

Es gibt leider keine Geschenkgutscheine für das Sommerkino. Bitte beachten Sie auch, dass die Kinogutscheine des filmforums nicht für Sommerkinotickets eingetauscht werden können

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 oder 2024 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ein Budget, das sie für kulturelle Angebote – zum Beispiel für Kinoeintrittskarten – einsetzen können. Über die KulturPass-App können Gutscheine für das Stadtwerke Sommerkino Duisburg generiert werden (entweder mit dem Maximalwert 15€ oder 30€). Dieser Gutschein kann beim Onlinekauf der Kinotickets für eine Kinokarte eingesetzt werden. Der Restbetrag des generierten Kinogutscheins, wird dem KulturPass-Budget wieder gutgeschrieben. Infos zum KulturPass erhalten Sie HIER

 

 

Zu den Filmvorstellungen im Stadtwerke Sommerkino gibt es Rollstuhlplätze. Wenn Sie sich dafür interessieren, melden Sie sich bitte im Büro des filmforums, um die Verfügbarkeit abzuklären, da die Anzahl begrenzt ist!

Die Reihen 1 bis 3 sind mit Kinosesseln ausgestattet. Alle anderen Reihen haben Stühle mit Hartschalen. Viele Besucher bringen daher Sitzkissen mit zum Kinobesuch. Seit 2014 gibt es auch einen kostenlosen Sitzkissenverleih: Bitte die ausgeliehenen Kissen nach dem Film wieder zur Ausgabestelle zurückbringen!

In den Biergartenbereich können Sie Ihren Hund angeleint mitbringen.

In den Kinosaal zur Filmvorstellung jedoch nicht! In diesen Bereich haben mitgebrachte Tiere grundsätzlich keinen Zutritt. Eine Ausnahme gilt für ausgebildete Begleit- und Assistenzhunde (Hunde, die speziell für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung oder anderen Einschränkungen ausgebildet werden).

Nein, alle Filme die es auch in 3D-Versionen gibt, werden im Sommerkino ausschließlich in 2D gezeigt.

Das Open-Air-Kino findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt! Weitere Infos zu einem möglichen Ausfall der Veranstaltung finden sich unter: §6 der AGB. Dabei ist zu beachten: Den seltenen Fall eines Veranstaltungsausfalls geben wir nicht aufgrund von Prognosen, sondern ausschließlich aufgrund tatsächlicher Wetterverhältnisse bekannt. Das geschieht nach Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst gegen 20:00 Uhr am Veranstaltungsabend und wird dann auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Wir melden uns ausschließlich, wenn wir absagen.

Fällt eine Vorstellung witterungsbedingt oder aus technischen Gründen aus bzw. muss diese abgebrochen werden, wird versucht ein Ausweichtermin zu finden. Die Kinotickets in diesem Fall aufbewahren! Details zum Ersatztermin und eventuellen Rückerstattungsansprüchen werden am jeweiligen Folgetag auf dieser Website bekanntgegeben.

Grundsätzlich gilt §6 unserer AGBs:

§ 6 Ausfall der Veranstaltung

Die Organisatoren sind bemüht, die Vorstellungen auch bei zweifelhafter Witterung bzw. bei Regen durchzuführen, wobei es witterungsbedingt zu Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen kann. Eine Absage erfolgt grundsätzlich erst vor Beginn am Veranstaltungsort selbst und wird ausschließlich von der Organisationsleitung ausgesprochen. Muss eine Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Besucher oder technischer Ausfälle vor Beginn der Aufführung abgesagt oder abgebrochen werden, wird der Eintrittspreis auf dem gleichen Wege, wie er ursprünglich bezahlt wurde innerhalb einer Woche zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Karteninhaber/-innen gegenüber dem Veranstalter, welche über die Erstattung des Ticketpreises hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. (https://www.stadtwerke-sommerkino.de/agb/)

Bei Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises bekommen Sie eine Freikarte für eine eingetragene Begleitperson (B im Schwerbehindertenausweis; Zusendung des eingescannten Ausweises per E-Mail). Wenn Sie die Tickets online im Vorverkauf besorgen, melden Sie sich bitte vor Ihrem Kauf telefonisch zu den Bürozeiten im filmforum-Büro.

Die Bürozeiten sind an Werktagen – montags bis freitags – von 9 bis 14 Uhr. Tel: 0203 285 473 oder E-Mail: mail@filmforum.de